Landständesprecher: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''{{PAGENAME}}''' ist ein Ehrenamt der almadanischen [[Nobleza]]. Ihm obliegt, im Namen der Königin oder des Fürsten, die Einberufung und ordnungsgemäße | Der '''Sprecher der Almadaner Landstände''' oder kurz '''{{PAGENAME}}''' ist ein Ehrenamt der almadanischen [[Nobleza]]. Ihm obliegt, im Namen der Königin oder des Fürsten, die Einberufung und der ordnungsgemäße Vorsitz des Zusammentritts der Almadaner [[Landstände]] - angesichts der sprichwörtlichen Streitlust der Almadaner eine schier unmögliche Aufgabe. Er achtet zudem auf die Einhaltung des [[Almadaner Landrechtsbrauch]]s während der Versammlung und gewährleistet - formell - die Sicherheit aller Anwesenden. Außerdem trägt der Sprecher die Beschlüsse der Landstände an den Landesherrn heran und sitzt somit in dessen [[Cronrat]]. Vom Landständesprecher wird erwartet, dass er sich während der Versammlung unparteilich verhält. | ||
Der Landständesprecher wird nominell alle fünf Jahre von den versammelten Ständen gewählt. Seit [[Annalen:1020|1020]] BF hat Baron [[Alrik de Braast y Braast]] diese Würde inne. Zur Bewältigung seiner Aufgaben werden dem Landständesprecher zwei [[Procurador]]es zur Seite gestellt, von denen er einen selbst bestimmen kann, während der andere gewählt wird. Der Landständesprecher hat das Anrecht auf die Anrede "Eure Excellencia". | Der Landständesprecher wird nominell alle fünf Jahre von den versammelten Ständen gewählt. Seit [[Annalen:1020|1020]] BF hat Baron [[Alrik de Braast y Braast]] diese Würde inne. Zur Bewältigung seiner Aufgaben werden dem Landständesprecher zwei [[Procurador]]es zur Seite gestellt, von denen er einen selbst bestimmen kann, während der andere gewählt wird. Der Landständesprecher hat das Anrecht auf die Anrede "Eure Excellencia". | ||